Ernährungstherapie soll die Nährstoffzufuhr von Patientinnen und Patienten sichern und deren Lebensqualität erhöhen. Wenn Mangelernährung vorgebeugt bzw. erkannt wird, hat das einen positiven Einfluss auf die Prognose der Erkrankten. Ernährungstherapeutische Kenntnisse sind daher für alle medizinischen Berufe relevant. In diesem Themenbereich werden neben dem Ernährungsassessment weitere Fragen geklärt: Welche Ernährung eignet sich bei Nebenwirkungen einer Therapie? Wie können orale Supplemente eingesetzt werden? Was ist nach der Therapie zu beachten? Vorgestellt werden außerdem Empfehlungen für die enterale und parenterale Künstliche Ernährung. Abschließend wird auf den palliativen Kontext eingegangen.
Ernährungstherapie bei Tumorpatienten
Sarah Löhnchen
Der Bedeutung des Lebensstils und vor allem der Ernährung wird für die Gesundheit immer mehr Wichtigkeit zugesprochen, auch hinsichtlich Krebserkrankungen. Betroffene, aber auch Gesunde zeigen immer mehr Interesse an diesem Zusammenhang und können somit selbst aktiv zu ihrer Genesung beziehungsweise Gesunderhaltung beitragen. Eine Auswahl an wichtigen Punkten soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
1 Begriffsdefinitionen und Zahlen
Viele Patientinnen und Patienten leiden bereits vor der Diagnose unter Gewichtsverlust und/oder Mangelernährung. Bis dato existiert in der Literatur keine einheitliche Definition von Mangelernährung. Da hier der Fokus auf onkologisch erkrankten Patientinnen und Patienten liegt, wird nachfolgend die Definition der „krankheitsspezifischen Mangelernährung“ (disease-related malnutrition, DRM) aus der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) mit dem Titel Terminologie in der Klinischen Ernährung beleuchtet. Darin wird die krankheitsspezifische Mangelernährung durch folgende unabhängige Kriterien definiert: Body Mass Index (kurz: BMI) < 18,5 kg/m² oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 10 % in den letzten 3–6 Monaten oder BMI < 20 kg/m² und unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5 % in den letzten 3–6 Monaten (bei 70 kg sind das zum Beispiel bereits 3,5 kg!). Für Personen über 65 Jahre werden folgende Kriterien herangezogen: BMI < 20 kg/m² oder unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 5 % in den letzten 3 Monaten [1]. Der Body Mass Index ergibt sich aus der Rechnung Körpergewicht in kg geteilt durch die Körpergröße in m zum Quadrat (kg/m²).
Doch nicht nur Tumorerkrankungen, sondern unter anderem auch chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder fortgeschrittenes Alter können Ursache einer Mangelernährung sein. In Deutschland sind rund 50.000 jährliche Todesfälle durch krankheitsbedingte Mangelernährung zu beklagen, darunter viele Krebspatientinnen und -patienten [2] – Grund genug, frühzeitig(er) zu handeln!
Kachexie: Mangelernährung mit einer Entzündungsreaktion. Diese Entzündungsreaktion betrifft den gesamten Stoffwechsel, unter Einbeziehung des Protein-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsels [3]. Man geht davon aus, dass bei etwa einem Viertel aller Krebsfälle Mangelernährung und Kachexie die eigentliche Todesursache darstellen [4], weshalb sie in der Onkologie von gesteigerter Relevanz sein sollten.
Sarkopenie: ist ein eigenständiges Syndrom, das durch einen progressiven und generellen Verlust an Muskelmasse, -kraft und -funktion (Leistungsfähigkeit) und ein daraus entstehendes Risiko für negative Folgen charakterisiert wird [3].
Adipositas (Fettleibigkeit) und Übergewicht, die Vorstufe von Adipositas, definieren sich als eine pathologische Vermehrung der Körperfettmasse. Beide werden über den Body Mass Index, zu Deutsch so viel wie Körpermassenindex, erfasst. Liegt der BMI zwischen 25,0 und 29,9, wird von Übergewicht gesprochen, ab einem BMI von 30 von Adipositas, die dann noch weiter unterteilt wird in Grad I (BMI 30,0–34,9 kg/m²), Grad II (BMI 35,0–39,9 kg/m²) und Grad III (BMI ≥ 40,0 kg/m²) [3, 5].
Cave: Auch übergewichtige oder adipöse Personen können mangelernährt sein oder eine Sarkopenie aufweisen! Dies kann beispielsweise durch eine Tumorerkrankung bedingt sein.
2 Screening des Ernährungsstatus
Ein Screening auf Mangelernährung sollte bei allen onkologischen Patientinnen und Patienten im Rahmen eines Arztbesuches oder Krankenhausaufenthalts durchgeführt werden, unabhängig vom Körpergewicht [6]. Jene Erkrankte, bei denen bereits eine krankheitsspezifische Mangelernährung oder ein Risiko dafür besteht, sollen somit identifiziert werden, denn bereits ein bestehendes Risiko ist mit einer erhöhten Morbidität und Mortalität assoziiert [3]. Für Erwachsene sollten validierte und international etablierte Screening-Tools wie zum Beispiel das NRS-2002 (im stationären Bereich) oder MUST (im ambulanten Bereich) verwendet werden [6, 7].
Das NRS-2002-Screening (Nutritional Risk Screening) besteht formell aus nur einer DIN-A4-Seite, die wiederum in zwei Teile unterteilt ist: Vor- und Hauptscreening. Das Vorscreening umfasst vier Fragen bezüglich Gewichtsverlauf, Nahrungsaufnahme, Body Mass Index (BMI) und Schwere der Krankheit, die nicht numerisch bewertet werden. Das Hauptscreening umfasst drei Fragen bezüglich des Ernährungszustands, der Krankheitsschwere und des Alters, die numerisch bewertet und zusammengezählt werden. Die ermittelte Summe quantifiziert das Risiko einer Mangelernährung.
Der MUST-Score (Malnutrition Universal Screening Tool) umfasst ebenfalls nur eine DIN-A4-Seite und wird für den ambulanten Bereich empfohlen. Abgefragt und numerisch bewertet werden der Body Mass Index, ein in den letzten 3–6 Monaten ungeplanter Gewichtsverlust und das Vorliegen einer akuten Erkrankung mit dadurch bedingter, über fünf Tage andauernder Nahrungskarenz. Auch hier werden die Punkte wieder zu einer Summe addiert, die wiederum Aufschluss über das Risiko beziehungsweise das Bestehen einer Mangelernährung gibt. Je nach Summe sollen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden [6].
Eben beschriebene Screeningbögen sind weitestgehend selbsterklärend. Wünschen Sie dennoch detailliertere Informationen zur Anwendung dieser beiden oder weiterer Screening-Tools, so können Sie diese zum Beispiel dem MUST-Erläuterungsheft [8], der Internetseite www.dgem.de/screening oder dem blauen Manual Ernährung in der Onkologie, Kapitel „Screening des Ernährungsstatus“, entnehmen [9].
3 Empfehlungen zum Lebensstil
Der World Cancer Research Fund, kurz WCRF, ist eine führende gemeinnützige Organisation auf dem Gebiet der Krebspräventionsforschung in Bezug auf Ernährung, Gewicht und körperliche Aktivität. Im Zuge dessen veröffentlichte der WCRF basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Empfehlungen bezüglich der Ernährung beziehungsweise des Lebensstils sowohl zur Vorbeugung (Primärprävention) als auch nach der Behandlung von Krebserkrankungen beziehungsweise zur Rezidivprävention (Sekundärprävention) [9, 10]. Die Empfehlungen lauten:
- Bleibe so schlank wie möglich, innerhalb des normalen Körpergewichtsbereichs – eine Gewichtszunahme sollte vermieden werden.
- Körperliche Aktivität sollte ein Teil des täglichen Lebens sein. Sei jeden Tag mindestens 30 Minuten aktiv, versuche möglichst wenig zu sitzen.
- Der Verzehr energiedichter Lebensmittel sollte begrenzt werden, vermeide den Verzehr zuckerhaltiger Getränke.
- Verzehre überwiegend pflanzliche Lebensmittel. Iss möglichst unverarbeitete Getreidesorten und/oder Hülsenfrüchte, am besten fünfmal am Tag oder mindestens 400 g Gemüse (nicht stärkereich) und Obst und vermeide Weißmehlprodukte.
- Begrenze den Verzehr von rotem Fleisch auf maximal 500 g pro Woche und vermeide verarbeitetes Fleisch.
- Meide den Verzehr von Alkohol. Wenn du welchen trinkst, dann maximal 20 g/Tag für Männer und 10 g/Tag für Frauen (10 g Alkohol sind enthalten in 125 ml Wein, 0,25 l Bier oder 0,1 l Sekt).
- Reduziere den Salzkonsum auf unter 6 g/Tag, verzehre möglichst wenig Salz und salzhaltige Produkte.
- Verzehre keine verschimmelten Gemüse oder Getreideprodukte.
- Decke den Nährstoffbedarf ausschließlich durch (natürliche) Lebensmittel – Nahrungsergänzungsmittel (Supplemente) werden (zur Krebsprävention) nicht empfohlen.
- Halte dich an diese Regeln, auch wenn du bereits an Krebs erkrankt bist.
4 Nahrungsergänzungsmittel
Viele Krebspatientinnen und -patienten möchten unterstützend tätig sein und greifen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Sofern eine ausgewogene und somit bedarfsdeckende Ernährung eingehalten wird, sind keine Nahrungsergänzungsmittel nötig, auch bei einer Krebserkrankung und zur Vermeidung einer solchen nicht. Aufgrund eines nachgewiesenen Mangels oder aus anderen medizinischen Gründen, wie zum Beispiel nach einer Chemotherapie oder einer Operation, kann eine Einnahme durchaus sinnvoll sein. In jedem Fall sollte diese jedoch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder einem Komplementärmediziner oder einer -medizinerin abgestimmt werden, denn Nahrungsergänzungsmittel können auch gefährliche und unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen: Folsäure kann beispielsweise die Wirkung einer Chemotherapie mit Cisplatin beeinflussen und sollte daher vorher abgesetzt werden. Das in Grüntee enthaltene Epigallocatechin-3-Galat (EGCG) und überdosiertes Vitamin C können die zytostatische Wirkung von Bortezomib hemmen. Die Einnahme von Betacarotin als Supplement (nicht die natürliche Form aus Lebensmitteln) kann das Risiko für Lungenkrebs erhöhen [11, 12].
5 Krebsdiäten
Seit geraumer Zeit hört und liest man viel über das Thema „Krebsdiäten“, mit dem sich auch viele Krebspatientinnen und -patienten beschäftigen, denn ihnen wird eine gewisse therapeutische Wirkung bei Krebserkrankungen nachgesagt. Das mitunter Gefährliche daran ist, dass die meisten unter ihnen verallgemeinernd strikte Ernährungsvorschriften beziehungsweise -verbote beinhalten, die auf Dauer unter anderem zu Fehl- oder Mangelernährung führen können. Was die Ernährung angeht, sind für Betroffene während oder nach einer Krebserkrankung vor allem folgende Punkte wichtig: den Körper mit allen wichtigen Nährstoffen und genügend Energie für den Kampf gegen die Erkrankung zu versorgen und sich passend zur individuellen gesundheitlichen Situation zu ernähren. Keine Krebsdiät kann Tumoren „aushungern“ oder gar heilen. Die Studienlage bezüglich dieses Themas ist bis dato unzulänglich oder auch kontrovers und kann daher noch nicht wissenschaftlich zuverlässig bewertet werden [13, 14].
6 Ernährungsberatung vs. Ernährungstherapie
„Ernährungsberatung ist als ein ganzheitlicher Ansatz zur Primärprävention und Gesundheitsförderung zu verstehen (…)“ und richtet sich daher an Gesunde. „Ernährungstherapie richtet sich an Kranke und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eingesetzt“ [15]. Im Folgenden wird nicht auf die Ernährungsberatung, sondern auf die -therapie eingegangen.
6.1 Beantragung einer Ernährungstherapie
Zahlreiche Patientinnen und Patienten profitieren vor, während oder nach einer Krebstherapie von einer Ernährungstherapie. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen eine ambulante individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V, denn diese ist eine Privat- beziehungsweise eine sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung). Patientinnen und Patienten sollten vor Therapiebeginn mit der jeweiligen Krankenkasse abklären, wie hoch der Zuschuss ausfallen wird – dies gilt ebenfalls für Privatversicherte. Die entsprechende Ernährungsfachkraft legt das Honorar für die Ernährungstherapie selbst fest. Die Beantragung einer Ernährungstherapie gestaltet sich wie folgt:
- Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin stellt eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie aus (Download zum Beispiel unter www.vdoe.de/medien/materialen/).
- Der Patient oder die Patientin nimmt Kontakt mit einer qualifizierten und zertifizierten Ernährungsfachkraft auf und holt bei dieser einen Kostenvoranschlag ein.
- Der Patient oder die Patientin beantragt mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag eine Bezuschussung der Ernährungstherapie bei der Krankenkasse.
- Der Patient oder die Patientin vereinbart mit der jeweiligen Ernährungsfachkraft einen Termin [9].
Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Ernährungstherapie bezuschussen, müssen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose und Indikation(en) für eine Ernährungstherapie und ein Qualifikationsnachweis der Ernährungsfachkraft vorgelegt werden. Qualifizierte Ernährungsfachkräfte haben eine definierte und anerkannte Ausbildung und können eine kontinuierliche, geregelte Weiterbildung durch ein Zertifikat nachweisen. In der Praxis sind dies hauptsächlich Diätassistentinnen und -assistenten (Urkunde), Ernährungswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen (Diplom, Bachelor/Master of Science), Ökotrophologinnen und -trophologen (Diplom, Bachelor/Master of Science) oder Ärztinnen und Ärzte (Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer) [15]. Qualifizierte und von den Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkräfte können zum Beispiel über das Tumorzentrum München (Infoportal der Projektgruppe Ernährung und Krebs), den Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM), den Verband der Diätassistenten (VDD), den BerufsVerband Oecotrophologie (VDOe), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater (QUETHEB) gefunden werden.
6.2 Ernährungstherapie bei ungewollter Gewichtsabnahme
Das nachfolgende Stufenkonzept beschreibt den Aufbau der therapeutischen Interventionen, die bei mangelernährten Tumorpatientinnen und -patienten von Ernährungsfachkräften verfolgt werden sollen. Diese werden, je nach Vermögen des Patienten bezüglich der Nahrungsaufnahme, in verschiedene Stufen eingeteilt, die jederzeit miteinander kombiniert werden können. Die angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten mit ausreichend Energie und Nährstoffen steht stets im Vordergrund [1, 9].
Stufe | Form der Ernährung bzw. des Ernährungssupports |
I | Normalkost Sonderkostform Speisenanreicherung (Makro-, Mikronährstoffe) Diätberatung |
II | I + orale bilanzierte Diäten (OBD) |
III | (I, II) + supplementierende enterale/parenterale Ernährung |
IV | Totale enterale Ernährung |
V | Enterale Ernährung + parenterale Ernährung |
VI | Parenterale Ernährung + minimale enterale Ernährung |
VII | Totale parenterale Ernährung |
Stufenschema der Ernährung nach der DGEM-Leitlinie Klinische Ernährung [1]
6.2.1 Arten von Trinknahrungen
Die gängigsten Trinknahrungen zur sogenannten oralen Nahrungssupplementation (ONS) sind entweder flüssig oder pulverisiert. Früher gab es vermehrt süße Sorten, mittlerweile gibt es auch neutrale und teilweise sogar auch herzhafte Geschmacksrichtungen. Gerade die neutralen Varianten eignen sich gut, wenn der Patient oder die Patientin gerne und viel zu Hause selbst kocht und den übrigen Varianten eher abgeneigt ist. Die diversen Formen von Trinknahrungen können beispielsweise zu Shakes, Säften, Kaffee, Suppen, Pürees, Cremes, Milchreis, Spinat, Pfannkuchenteig und vielem mehr hinzugefügt werden und helfen den Betroffenen so, noch leichter und vor allem zeitsparend und dennoch genussvoll mehr Kalorien, Eiweiß und andere Nährstoffe zu sich zu nehmen.
6.2.2 Verordnungsfähigkeit von Trinknahrung
In der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wurde die Verordnungsfähigkeit von Trink- und Sondennahrungen auf Basis folgender Aussage des § 31(5) im Sozialgesetzbuch V geregelt: „Versicherte haben Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.“ Ärztinnen und Ärzte dürfen oder vielmehr sollen im Sinne einer Vermeidung oder einer Verbesserung einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung ihren Patientinnen und Patienten beispielsweise Trinknahrung verordnen. Hierfür müssen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte neben der Grunderkrankung die Diagnose der Malnutrition beziehungsweise Mangelernährung und mindestens einen der folgenden Screeningparameter in der Patientenakte dokumentieren:
- Unbeabsichtigter Gewichtsverlust > 10 % innerhalb der letzten 3–6 Monate
- BMI < 20 und Gewichtsverlust > 5 % innerhalb der letzten 3–6 Monate
- BMI < 18,5 (bei über 65 J. BMI < 20)
- Als zusätzlicher Parameter möglich: vermindertes Serumalbumin < 35 g/l [16]
Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können zum Beispiel mittels der Fragebögen Malnutrition Universal Screening Tool (MUST) oder Nutritional Risk Screening (NRS-2000) ein Ernährungsscreening durchführen (siehe auch Abschnitt Screening), diese sind jedoch nicht obligatorisch.
6.3 Ernährungstherapie bei therapiebedingten Nebenwirkungen
Bei onkologischen Patientinnen und Patienten können im Verlauf der Erkrankung und auch während der (antitumoralen) Therapie diverse Nebenwirkungen auftreten. Um einem, teils sehr raschen, Gewichtsverlust entgegenzuwirken, lohnt es sich für Betroffene, sich möglichst frühzeitig Unterstützung zu holen. Auch Sie als Pflegepersonal können beziehungsweise sollen proaktiv auf Ihre Patientinnen und Patienten mit dieser Empfehlung zugehen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Tipps für einige der häufigsten Nebenwirkungen keine individuelle Beratung mit einer qualifizierten Ernährungsfachkraft ersetzen und dies Auszüge aus einer Fülle an existierenden Empfehlungen sind.
7 Gewichtsveränderungen und weitere Symptome
Wie bereits erwähnt, können Krebserkrankungen beziehungsweise die Tumortherapie mit einem unbeabsichtigten Gewichtsverlust einhergehen. Bei hormonabhängigen Krebserkrankungen sind Ausnahmen möglich, da es beispielsweise unter einer antihormonellen Therapie zu einer ungewollten Gewichtszunahme kommen kann.
Die Empfehlung lautet, sich einmal pro Woche zu wiegen, am besten morgens und wenn möglich immer unter gleichen Bedingungen. Schwankungen von +/– 5 % des Ausgangsgewichts sollen ernst genommen und regelmäßig kontrolliert werden, denn bei einem Verlust ab 5 % des Ausgangsgewichts spricht man bereits von Mangelernährung – hier sollte spätestens gehandelt und eine weitere Gewichtsabnahme möglichst verhindert werden. Gehen wir von einem Ausgangsgewicht von 70 kg aus, sind 5 % Gewichtsverlust nur 3,5 kg [7, 12]:
Ausgangsgewicht in kg: | 60 | 70 | 80 | 90 |
Gewichtsverlust in kg: | 3 | 3,5 | 4 | 4,5 |
Gewichtsverlust von 5 % nach Körpergewicht nach kg
Sollten Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten Gewichtsveränderungen oder ein verändertes Essverhalten feststellen, so teilen Sie dies bitte den behandelnden Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise dem Ernährungsteam mit.
7.1 Gewichtsverlust und Appetitlosigkeit
Für die Betroffenen empfiehlt sich, mehrere kleinere Portionen über den Tag verteilt zu sich zu nehmen, etwa alle 2–3 Stunden. Diese sollten so nährstoffreich wie möglich sein, das heißt vor allem hochkalorisch und eiweißreich. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Speisen mit Sahne, Butter, Pflanzenölen etc. anzureichern und vollfette Nahrungsmittel zu verzehren (keine fettreduzierten oder Light-Produkte!). Auch Säfte und/oder Smoothies bringen zusätzliche Energie. Zur zusätzlichen Anreicherung kann neben der oralen Nahrungsaufnahme auch Trinknahrung zugeführt werden (siehe „Ernährungstherapie bei ungewollter Gewichtsabnahme: Stufenschema der Ernährung nach der DGEM-Leitlinie Klinische Ernährung“). Auch das Ambiente ist ein wichtiger Faktor: die Mahlzeiten appetitlich anrichten und in Gesellschaft essen kann helfen. Generell soll jeder Moment, in dem Appetit empfunden wird, dazu genutzt werden, etwas zu sich zu nehmen – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit [14, 17].
7.2 Verstopfung
Wichtig hierbei ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr von ca. 1,5–2 Litern pro Tag. Zusätzlich können abführende Produkte wie zum Beispiel Trockenpflaumen oder Pflaumensaft verzehrt werden (Trockenpflaumen am Vorabend in kaltes Wasser einlegen und am nächsten Tag mit der Einweichflüssigkeit verzehren). Sofern keine Kontraindikation vorliegt, sollte die Ballaststoffmenge gegebenenfalls durch vermehrten Verzehr von ballaststoffhaltigen Lebensmitteln wie zum Beispiel Vollkornprodukte, Hülsenfrüchte, Leinsamen oder Flohsamenschalen (geschrotet beziehungsweise gemahlen) erhöht werden. Auch Bewegung ist empfehlenswert [18].
7.3 Durchfall
Durch ausreichende Trinkmengen sollte der mit dem Durchfall einhergehende Flüssigkeitsverlust ausgeglichen werden. Da gegebenenfalls auch Elektrolyte verloren gehen, können bei starkem Durchfall orale Rehydratationslösungen oder auch isotone Getränke helfen. Speisen mit Reis, Haferschleim, Kartoffeln, Weißmehlprodukte, Bananen, geriebener Apfel, Heidelbeeren frisch und getrocknet als Tee oder gekochtes Gemüse wie zum Beispiel Karotten sollten bevorzugt werden, um die Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsverluste möglichst gut ausgleichen zu können [19].
7.4 Blähungen
Hierbei wird empfohlen, möglichst entspannt und langsam zu essen, dies vermindert unter anderem auch das Schlucken von Luft, was zusätzlich Blähungen fördern kann. Zudem kann der Verzehr von Petersilie, Fenchel, Anis, Kümmel (zum Beispiel Fenchel-Anis-Kümmel-Tee) oder Pfefferminze, sowohl in Form von Tee als auch als Gewürz, blähungslindernd wirken. Blähungsfördernde Lebensmittel, wie zum Beispiel Hülsenfrüchte, Kohlgemüse, Zuckeraustauschstoffe, warmes Brot sowie kohlensäurehaltige Getränke, sollten eher vermieden werden [12, 14].
7.5 Übelkeit und Erbrechen
Nach dem Erbrechen sollten Betroffene eine Stunde nichts essen und trinken. Danach kann schluckweise mit beruhigendem Ingwer- oder Fencheltee begonnen werden und es sollten vorerst trockene und stärkehaltige Lebensmittel bevorzugt werden. Außerdem empfiehlt es sich, Essensgerüche auf ein Minimum zu reduzieren (kalte Speisen sind meist geruchsärmer als gekochte Speisen) und leicht verdauliche Lebensmittel mit wenig Eigengeschmack zu verzehren, wie zum Beispiel fettarme Brühen, Nudeln/Reis/Kartoffeln mit gedünstetem Gemüse und fettarmem Fleisch, Joghurt, Bananen oder Porridge [14, 20].
7.6 Entzündungen im Mund- und Rachenraum (Mukositis)
Erfahrungsgemäß wirken folgende Lebensmittel eher schleimhautreizend und sind daher zu meiden: klebrige, krümelige, bröselige, faserige und scharfkantige Lebensmittel sowie säuerliche und scharf gewürzte Speisen. Die Lebensmittelkonsistenz und die Temperatur der Mahlzeiten sollten individuell angepasst werden. Regelmäßig mit Salbeitee oder mit speziellen Mundspüllösungen gurgeln kann ebenfalls Abhilfe schaffen. Zudem sollte auf eine sorgfältige Mundhygiene geachtet werden [14, 21].
7.7 Geschmacksveränderungen
Um den Geschmack bestmöglich zu neutralisieren, kann es hilfreich sein, den Mund vor dem Essen mit 200 ml Wasser gemischt mit 1 Teelöffel Natron (zum Beispiel Kaisernatron) zu spülen. Alternativ können auch Tees oder Wasser verwendet werden. Bei metallischem Geschmack kann es zudem hilfreich sein, Plastik- oder Holzbesteck zu verwenden. Geruchsarme Speisen und jene mit wenig Eigengeschmack wie Rühreier, Joghurt, Kartoffeln, Weißbrot, Reis oder Nudeln sollten bevorzugt und Soßen und Gewürze kreativ eingesetzt werden. Die Betroffenen sollten immer wieder neu probieren, ob sich der Geschmack verändert hat, das heißt auch immer wieder Lebensmittel probieren, die vorher oder in einem gewissen anderen Zeitraum weniger gemocht wurden [9, 14].
8 Ernährung in der palliativen Phase
8.1 Krankheitsphasen in der Palliativsituation
In der Palliativsituation wird zwischen verschiedenen Krankheitsphasen unterschieden: der Rehabilitation, der präterminalen Phase, der terminalen Phase und der finalen beziehungsweise Sterbephase (siehe Tabelle 2) [22].
Phase | Aktivität | Prognose |
Rehabilitation | Normale gesellschaftliche Integration trotz palliativer Situation möglich | Monate bis Jahre |
Präterminale Phase | Reduzierte Teilhabe am sozialen Leben, eingeschränktes Aktivitätslevel | Wochen bis Monate |
Terminale Phase | Bettlägerigkeit | Wenige Tage |
Finale Phase / Sterbephase | Mentale Abwesenheit, kein aktiver Bezug mehr zur Umgebung | Ein Tag bis mehrere Stunden |
Die verschiedenen Krankheitsphasen der Palliativsituation [22]
Das vorrangige Kriterium sollte immer der möglichst lange Erhalt der Aktivität und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sein, denn obwohl die Erkrankung als unheilbar eingestuft wurde, überleben viele Tumorpatientinnen und -patienten noch mehrere Jahre. Hierbei sollte die Überlebenszeit möglichst günstig beeinflusst werden, indem eine Mangelernährung vermieden wird. Dementsprechend sollte regelmäßig auf Mangelernährung gescreent werden [7].
8.2 Gezielte Symptomlinderung in der terminalen Phase
Wie Sie gezielt unterschiedliche Symptome in der terminalen Phase lindern können, soll Ihnen folgende Tabelle aufzeigen.
Inappetenz | Reduzierter Speichelfluss | Störung des Geruchs-/ Geschmackssinnes | Verstärkter Speichelfluss |
kleine, appetitlich angerichtete Speisen nach den Vorlieben des Patienten viele kleine Snacks (bei Signalisierung von Appetit) kalte Speisen warmen vorziehen (Übelkeit!) aromatische Bitterstoffe in Ingwer-/Salbeitee oder säuerliche Speisen und Getränke (Johannisbeer-/Ananassaft, Essiggurken etc.) Gewürze wie Fenchel, Anis, Hopfen Aperitif, Bier, Wein in geringen Mengen nach ärztlicher Rücksprache in Gesellschaft essen | 1,5 l Flüssigkeit tgl. (Tee, Saftschorle, Mineralwasser) Luftbefeuchtung Kaugummi mit Zimtgeschmack saure Bonbons saure Brausepulver(stäbchen) gefrorener Fruchtsaft, Tee oder Limonade (besonders Zitrone) Frozen Yogurt Zitronenstäbchen zur Mundhygiene | kalte bis lauwarme Speisen (weniger Gerüche) geruchsarme Nahrungsmittel bevorzugen (z. B. Kartoffeln, Nudeln, Reis, Rührei, Quarkspeisen) Kunststoff-/Holzbesteck bei metallischem Geschmack im Mund Zitronensaft und -duftkerzen neutralisieren störende Gerüche | Salbei, Thymian, Kamille roter Traubensaft |
Gezielte Symptomlinderung in der terminalen Phase: praktische Umsetzung [12, 23, 24]
Laut DGEM-Leitlinie zur klinischen Ernährung in der Onkologie ist keine künstliche Ernährung in diesem Lebensabschnitt nötig, denn die meisten Patientinnen und Patienten benötigen kurz vor dem Ableben nur minimale Mengen an Nahrung und Flüssigkeit. Einer etwaigen Exsikkose und damit verbundenen Verwirrtheitszuständen kann durch parenterale Infusion von bis zu 1000 ml Elektrolytlösung entgegengewirkt werden [7, 25].
Literatur
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